ZJARR

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf nach österreichischem Recht · ersetzt keine juristische Beratung. Bitte vor Live-Gang prüfen lassen.

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform „ZJARR" zwischen dem Plattformbetreiber (siehe Impressum), Hosts (Sänger:innen) und Zuschauer:innen.

2. Rolle von ZJARR

ZJARR ist technischer Plattformanbieter. Auftritte werden ausschließlich von eigenständigen Hosts durchgeführt. Hosts sind keine Angestellten von ZJARR.

3. Registrierung & Konten

  • Hosts benötigen ein Konto und müssen AGB, Datenschutz, Refund-Richtlinie und Community-Regeln vor Abschluss akzeptieren.
  • Mehrfach-Accounts zur Umgehung von Sperren sind untersagt.
  • Mindestalter: 18 Jahre.

4. Bakshish

  • Bakshish ist eine freiwillige Unterstützung bzw. bezahlte Priorisierung einer Widmung.
  • Mindestbetrag: 5 €.
  • Bakshish bestimmt die Position in der Warteliste. Keine Garantie auf bestimmte Singdauer, Liedauswahl oder konkrete Reihenfolge über die Sortierlogik hinaus.
  • Zahlungen werden über externe Anbieter (z. B. Stripe) abgewickelt.

5. Verhalten / Community-Regeln

  • Verboten: Beleidigungen, Drohungen, Hassrede, sexuelle, rassistische, gewaltverherrlichende oder illegale Inhalte.
  • Verboten: private Daten Dritter ohne deren Einverständnis.
  • Hosts dürfen unangemessene Einsendungen überspringen oder ablehnen.

6. Rückerstattungen

Es gilt die Refund-Richtlinie.

7. Steuern

Hosts sind selbst dafür verantwortlich, Einnahmen korrekt zu versteuern und gesetzliche Pflichten in ihrem Wohnsitzland einzuhalten. ZJARR meldet keine Einnahmen automatisch an Finanzbehörden.

8. Haftung

ZJARR haftet nicht für Inhalte von Hosts oder Zuschauer:innen. Bei Kenntnis rechtswidriger Inhalte erfolgt umgehende Sperrung.

9. Kündigung / Sperrung

Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen lassen. ZJARR kann Konten bei Regelverstoß sperren oder löschen.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Plattformbetreibers, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: 2026 · Entwurf.